Ortsumgehung Altenstadt 2014

Ortsumgehung Altenstadt 2014

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenstadt hat in Ihrer Sitzung am 12.09.2014 das Bürgerbegehren gegen die Ortsumgehung Altenstadt als Bürgerentscheid nach § 8b Hessische Gemeindeordnung zugelassen. Der Bürgerentscheid fand am Sonntag, den 07. Dezember 2014 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Die im Bürgerentscheid zu entscheidende Frage lautete:

"Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 06. Juni 2014 (TOP 32/054), den Vorzugsvarianten 1 und 2.1 zuzustimmen, aufgehoben wird?"

Befürworter der Ortsumgehung mussten diese Fragestellung mit "Nein" beantworten. Wer die Ortsumgehung nicht möchte stimmte mit "Ja"!

Endgültiges Ergebnis:

Die Altenstädter Bürgerinnen und Bürger haben entschieden. Es galt bei dem Bürgerentscheid am Sonntag, 07.12.2014 folgende Frage zu beantworten:

"Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 06. Juni 2014 (TOP 32/0514) den Vorzugsvarianten 1 und 2.1 zuzustimmen, aufgehoben wird?"

Insgesamt haben 4.526 Bürgerinnen und Bürger von Ihrem Stimmrecht Gebrauch genommen. Dies bedeutet eine Wahlbeteiligung von 49,1%.

Auf die Antwort "JA" (wir möchten, dass der Beschluss aufgehoben wird und keine Ortsumgehung gebaut wird) entfielen insgesamt 1.923 (42,6%) der Stimmen. Mit "Nein" (wir möchten, dass der Beschluss bestehen bleibt und die Ortsumgehung realisiert wird) stimmten 2.595 Wählerinnen und Wähler (57,4%). Das erforderlich Quorum von 25% aller Wahlbeteiligten wurde hierbei erfüllt (28,1%).

 

Ergebnisaufstellung nach Wahlbezirke und Ortsteile 

Bekanntmachung über das endgültige Ergebnis

 

Aktuelle Bekanntmachung und Informationen 

17.11.2014: Bekanntmachung über Sitzung des Wahlausschusses am 09.12.2014

11.11.2014: Allgemeine Informationen zum Bürgerentscheid und
Stimmzettel mit Erläuterungen

10.11.2014: Abstimmungsbekanntmachung

     Vorentwurfsplan der Ortsumgehung

 23.09.2014: Bekanntmachung über den Tag und den Gegenstand des Bürgerentscheides gegen die geplante Ortsumgehung Altenstadt sowie den Erläuterungen des Gemeindevorstandes

 12.09.2014: Beschluss der Gemeindevertretung zur Zulassung des Bürgerentscheides

 06.06.2014: Beschluss der Gemeindevertretung zur Ortsumgehung Altenstadt

 Alle Informationen über die Ortsumgehung bis zum Bürgerbegehren

 

Ihr Ansprechpartner:

Wahlbüro der Gemeinde Altenstadt
Herr Klaus Bube
-Gemeindewahlleiter-
Tel.: 06047/8000-90
Mail: bube@altenstadt.de