Ausländerbeiratswahl 2015
Auf dieser Seite finden Sie alle wesentlichen Informationen über die Ausländerbeiratswahl in Hessen am 29. November 2015
Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinden. Er berät die Organe der Gemeinden in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.
Nach § 84 HGO müssen in allen Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern Ausländerbeiräte eingerichtet werden. Zum Stichtag 30.06.2014 betrug die Zahl der in Altenstadt lebenden Ausländern laut dem Hessischen Statistischem Landesamt 1.038. Somit hat die Gemeinde Altenstadt einen Ausländerbeirat einzurichten, falls entsprechende Wahlvorschläge eingereicht werden.
Aktuelle Informationen und Veröffentlichungen
07.10.2015
Absage der Ausländerbeiratswahl 2015
14.09.2015
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ausländerbeiratswahl in der Gemeinde Altenstadt am 29. November 2015
(amtliche Bekanntmachung ist erfolgt am 10.09.2015 im Kreis-Anzeiger)