Aufgaben
Beglaubigungen von Unterschriften
Die zu beglaubigende Unterschrift muss persönlich vor dem Ortsgericht vollzogen werden.
Die/der Unterzeichnende muss sich durch gültigen Personalausweis ausweisen.
Bei Vorlage eines anderen Ausweisdokumentes ist gleichzeitig eine gültige Meldebescheinigung
mit vorzulegen. Blankounterschriften werden nicht beglaubigt.
Unterschriftsbeglaubigungen unter fremdsprachigen Dokumenten werden nur durchgeführt, wenn
wir der Sprache hinreichend kundig sind. Ansonsten ist eine Übersetzung durch eine/n vereidigte/n Dolmetscher/in beizufügen.
Sollte ein persönliches Erscheinen beim Ortsgericht aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich
sein, kommen wir auch vor Ort.
Beglaubigungen von Fotokopien
Es ist in jedem Fall das Original vorzulegen, von dem durch das Ortsgericht die entsprechenden Fotokopien gefertigt werden. Selbst gefertigte Fotokopien können nicht anerkannt werden. Eine Beglaubigung von Fotokopien von Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
usw.) ist nicht möglich.
Grundstücksschätzungen
Geschätzt werden können nur Immobilien, Grundstücke und Eigentumswohnungen, die innerhalb
der Gemarkung Altenstadt liegen. Eine Grundstücksschätzung muss formlos schriftlich durch
den/die Eigentümer/in oder eine/n Miteigentümer/in beantragt werden. Ein aktueller Grundbuch-
auszug sowie die Versicherungspolice der Gebäude-Feuer-Versicherung (keine Beitragsrechnung)
sind dem Antrag beizufügen. Ebenso beizufügen ist der letzte Einheitswertbescheid des Finanz-
amtes. Bei Eigentumswohnungen ist außerdem die Teilungserklärung mit Größe der Wohnung oder
eine Wohnflächenberechnung vorzulegen. Nach Terminvereinbarung erfolgt eine Ortsbesichtung
durch drei Mitglieder des Ortsgerichtes, danach wird eine Schätzungsurkunde erstellt, welche dann
gegen Barzahlung der angefallenen Gebühren ausgehändigt wird.
Bodenrichtwerte können Sie hier erfahren: www.geoportal.hessen.de
Nachlasssicherung
Eine Nachlasssicherung wird dann vorgenommen, wenn hierzu ein Bedürfnis besteht, z.B. wenn
diese vom Amtsgericht angeordnet wird oder die Erben einer verstorbenen Person unbekannt sind,
oder ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.
Erbscheine
Ein evtl. erforderlicher Erbschein muss persönlich entweder direkt beim zuständigen Amtsgericht
oder über einen Notar beantrag werden.
Genaue Angaben hierzu erhalten Sie ebenfalls bei dem zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht).
Erbausschlagung
Die Beurkundung einer Erbausschlagung fällt nicht in die Zuständigkeit der Ortsgerichte.
Gem. § 1945 BGB erfolgt die Ausschlagung durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht (beim zuständigen Amtsgericht), die Erklärung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben.
Erbausschlagung.pdf
Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung
Falls erforderlich, können Sie beim Ortsgericht Altenstadt Ihre Unterschrift für die entsprechenden Schriftstücke beglaubigen lassen. Eine rechtliche Beratung kann hier jedoch nicht erfolgen. Ebenso werden hier keine Vordrucke ausgegeben.
Eintragungen und Änderungen im Vereinsregister
Für Neueintragungen bzw. Änderungen im Vereinsregister beim Amtsgericht Friedberg ist die Beglaubigung der Unterschriften der laut Vereinssatzung unterschriftbefugten Vereinsmitglieder erforderlich. Diese Unterschriftsbeglaubigungen können durch das Ortsgericht erfolgen.