Amtliche Bekanntmachung - Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) und Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes für den Bereich „Vogelsbergstraße“ und „Hanauer Straße“ im Ortskern von Altenstadt
Abgrenzung des Untersuchungsgebiets:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenstadt hat in Ihrer Sitzung am 19.04.2024 aufgrund des § 141 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert, für das in der Planskizze gekennzeichnete Gebiet, den vorbereitenden Untersuchungen und der Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes für den Bereich „Vogelsbergstraße“ und „Hanauer Straße“ zugestimmt.
Mit der Bekanntmachung des Beschlusses über die Vorbereitenden Untersuchungen finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. Gemäß § 138 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte oder ihre Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Die vorbereitende Untersuchung soll als Grundlage für die mögliche Festlegung eines Gebietes in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll und in einem nächsten Schritt eine Sanierungssatzung nach § 142 BauGB erlassen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet als Ergebnis der förmlichen Untersuchung einer besonderen von der Gemeindevertretung Altenstadt zu beschließender Satzung bedarf.
Mit den Vorbereitenden Untersuchungen sollen Grundlagen für die weitere Planung und für die Anmeldung zu möglichen Förderprogrammen geschaffen werden.
Die Gemeinde Altenstadt wird demnächst in einer Informationsveranstaltung die bisher vorliegenden Ergebnisse vorstellen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Einladung durch Veröffentlichung.
Die Vorbereitende Untersuchung kann auf der Homepage unter
eingesehen werden.
gez.
Norbert Syguda
Bürgermeister