Bezirksschornsteinfeger
Seit dem 01.01.2013 ist die Neuregelung des Schornsteinfegerrechts in Kraft. Gegenüber der bisherigen (auch Übergangs-) Regelung besteht nur noch ein eingeschränkter hoheitlicher Bereich, Schornsteinfegerarbeiten wurden für den Wettbewerb geöffnet.
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger führen in ihrem Bezirk folgende Aufgaben durch, bei denen – im Gegensatz zu den allgemeinen Schornsteinfegerarbeiten – kein Wettbewerb zugelassen ist:
- Die Führung des Kehrbuchs mit der Kontrolle, ob die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt wurden,
- die Durchführung der Feuerstättenschau zweimal im siebenjährigen Vergabezeitraum einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen,
- die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen,
- die Ausstellung von Bescheinigungen zu Bauabnahmen nach Landesrecht und
- die Durchführung von Ersatzvornahmen, wenn Eigentümer ihren Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflichten nicht nachkommen.
Bezirksschornsteinfeger
(Stand Juli 2021)
Oliver Glaum
Tel: 06033 746764
Mobil: 0151 26549996
E-Mail: glaum.schornsteinfeger@gmx.de
Der Kehrbezirk umfasst folgende Ortsteile:
Harald Steinke
Tel.: 06041 4027
Mobil: 0171 3684743
E-Mail: info@haraldsteinke.de
Der Kehrbezirk umfasst folgende Ortsteile: