Hunde bitte anleinen

Hunde bitte anleinen

Hunde bitte beim Spaziergang anleinen - Ein Beitrag zum Naturschutz

Zum großen Landschaftsschutzgebiet "Auenverbund Wetterau" zählen auch die Auenlandschaften von Seemenbach und Nidder. Sie haben für den Naturschutz eine herausragende Bedeutung. So finden dort nicht nur typische, z.T. seltene Pflanzenarten einen Lebensraum, sondern insbesondere auch viele Vogelarten.

In den Auen leben Bekassinen, Weißstorch, Grauammer und andere mehr. Von Frühjahr bis zum Sommer brüten diese Vögel, bzw. ziehen ihre Jungen auf. Die Vogelarten der Auen sind gefährdet, sei es durch die intensive Landwirtschaft, den "Landschaftsverbrauch" - z.B. Straßenbau oder sonstige Störungen.

Auffällig ist, dass viele Hundbesitzer/innen ihre Hunde in den Wiesen frei laufen lassen. Das führt dazu, das die Vögel von ihren Nestern aufgeschreckt werden - viele brüten überwiegend auf dem Boden- , das Nest verlassen und die Eier auskühlen. So findet eine zusätzliche Gefährdung dieser Vögel statt, die doch leicht vermeidbar wäre.

Eingegliedert in das Landschaftsschutzgebiet sind etliche Naturschutzgebiete, in denen die Natur absoluten Vorrang haben sollte.

In den Naturschutzgebieten "Buschwiesen von Höchst" und "Bruch von Heegheim" ist es u.a. gänzlich verboten Hunde frei laufen zu lassen und das Gebiet außerhalb der Wege zu betreten.

Im Naturschutzgebiet "Im Russland und in der Kuhweide bei Lindheim" ist es ebenso verboten, Hunde frei laufen zu lassen. Zusätzlich ist das Betreten und das Radfahren auf Wegen in der Zeit vom 1. Februar bis 15. Juli mit Ausnahme des Radweges in der Gemarkung Lindheim, Flur 13, Flurstück 140/0 (Weg am Seemenbach) verboten.

Nach der Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteiles „Lichter Platz und Heegkopf“ in Altenstadt - Waldsiedlung ist dort das freie Laufen lassen der Hunde verboten.

In der Gemarkung Lindheim ist der „Ochsenweg“ (Feldweg zwischen Lindheim und Enzheim) in der Zeit von 1. April bis 31. August für Fußgänger mit Hunden gesperrt. In der Zeit vom 1. September bis 31. März dürfen nur Fußgänger und angeleinte Hunde den Ochsenweg passieren. Entsprechende Schilder weisen darauf hin.

Seit 2020 gilt in der Gemeinde Altenstadt die Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli). Demnach müssen Hunde im unbebauten Außenbereich angeleint sein, mit einer maximalen Leinenlänge von 10 m. Die Satzung ist auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht.

Die Gemeinde Altenstadt und die Naturschutzgruppen bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

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