Kindertagespflege

Kindertagespflege

Kindertagespflege, was ist das?

Die Kindertagespflege ist eine familienahe Betreuungsform. Sie ist sehr individuell und flexibel und eignet sich daher besonders für Kinder unter drei Jahren. In kleinen, überschaubaren Gruppen, denn Tagesmütter und –väter betreuen maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig, können erste soziale Erfahrungen gemacht werden. Aber auch als ergänzendes Angebot für Kinder in Tageseinrichtungen im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung oder für Schulkinder bietet sich die Kindertagespflege an.
Kindertagespflege unterstützt Eltern, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können und ist ein gleichrangiges Angebot neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen. 

Die verschiedenen Formen der Kindertagespflege: Ob in den eigenen vier Wänden, im Haus der Tagesmutter oder des Tagesvaters oder in anderen Räumen: Eltern können zwischen verschiedenen Formen der Kindertagespflege wählen – und sich diejenige auswählen, die am besten zu ihren Bedürfnissen passt. 

Folgende gesetzlich anerkannte Betreuungsformen sind möglich:

 Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson 

  • Bei der Kindertagespflege außerhalb des Elternhauses wird das Kind im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters betreut – und das individuell und flexibel: Die Tagespflegeperson, die eine Erlaubnis durch das zuständige Jugendamt benötigt und bis zu fünf Kinder maximal gleichzeitig betreuen darf, kann auf besondere Betreuungsbedürfnisse der Eltern eingehen. Oft haben die Tagesmutter oder der Tagesvater ein eigenes kleines Kind, das im Alter des fremden Kindes ist. Insbesondere für Kinder alleinerziehender Eltern oder Einzelkinder kann dies ein wichtiges Erlebnis sein.

Kindertagespflege im Haushalt der Eltern

  • Diese Form ist besonders geeignet für Familien, die ihr Kind oder ihre Kinder in einer vertrauten Umgebung betreuen lassen möchten, sowie für Familien mit mehreren oder sehr kleinen Kindern. Umgangssprachlich wird die Kindertagespflegeperson, die im Haushalt der Eltern tätig ist, als Kinderfrau oder Kinderbetreuerin/Kinderbetreuer bezeichnet.  Die Tagesmutter oder der Tagesvater ist von den Eltern weisungsabhängig, meistens besteht ein angestelltes Arbeitsverhältnis.

Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

  • Die Betreuung kann auch in anderen geeigneten Räumen stattfinden. Bei dieser Betreuungsform können bis zu zwei Tagespflegepersonen bis zu zehn Kinder in angemieteten Räumen betreuen. Auch für diese Betreuungsform wird eine Erlaubnis durch das zuständige Jugendamt benötigt.

Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Tagesmutter bzw. Tagesvater? 

Was bringen Sie mit:

  • Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern
  • Interesse an Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern
  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit
  • liebevolles, wertschätzendes und familiäres Umfeld
  • Offenheit gegenüber dem Austausch und der Zusammenarbeit mit anderen Menschen 
  • Interesse an Fortbildungen und Austausch mit anderen Tagespflegepersonen

Für die regelmäßige Betreuung von Kindern benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII ist für alle Tagespflegepersonen verpflichtend. Sie wird vom Jugendamt erteilt, wenn die Person geeignet ist. 

Sie suchen eine Tagesmutter oder einen Tagesvater?

Die Vermittlung von Tagespflegepersonen für den Bereich Altenstadt übernimmt die:

Regionale Diakonie Oberhessen
Fachberatung Kindertagespflege
Gymnasiumstraße 5
63654 Büdingen

Tel. 06031 7252-137 / Zentrale
Tel. 06042 97960-336
Fax 06031 7252-199
E-Mail: cora.dietz@regionale-diakonie.de
Web: www.diakonie-oberhessen.de


Vermittelt werden nur Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt überprüft wurden und eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII erhalten haben.