Informationen und Unterlagen zur Bebauung der Grundstücke im Neubaugebiet Oberau-Süd Teil III, 1. BA
Wir haben für Sie hier Unterlagen und Informationen für die Einreichung der Anträge zur Bebauung der Grundstücke zusammengestellt:
Unsere Empfehlung ist, dass Sie einen Antrag nach § 64 Hessischer Bauordnung ( HBO ) einreichen.
Es handelt sich hier um sogenannte "baugenehmigungsfreie Vorhaben" im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Der Vorteil ist, dass die Gebühren der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde des Wetteraukreises ( Büdingen ) im Vergleich zu den anderen Verfahren wesentlich geringer sind.
Bei der Einreichung Ihres Antrages zur Bebauung sind immer die Nachweise der Versiegelung des Vorgartenbereiches ( Textfestsetzung 2.2 ), die Berechnung der Zisternengröße ( Textfestsetzung 6.1 ) sowie der Einhaltung der erforderlichen Luftschalldämmmaße ( Textfestsetzung 7.2 ) mit vorzulegen.
Ansonsten können wir den Antrag nicht bearbeiten.
Die Hausanschlüsse für die Wasserversorgung und die Entwässerung liegen ca. einen Meter auf dem Grundstück. Die Anschlußhöhen wurden den Grundstückseigentümer direkt übersendet und sind bei Bedarf dort zu erfragen.
Das Formular zur Beantragung der Anschlüsse finden Sie auch auf dieser Seite. Es ist ein Entwässerungsplan mit dem Antrag vorzulegen.
Sollten Sie einen Entwässerungsplan bei dem Antrag nach § 64 HBO oder einem anderen Verfahren mit einreichen, werten wir dies dann als Anschlussantrag.
Sie erhalten von uns dann ein Schreiben mit diversen Auflagen. Dieses Schreiben müssen Sie unbedingt an Ihren Architekten / Bauleiter und an Ihre Baufirmen weitergeben.
Bei Ihren Planungen sollten Sie bereits jetzt berücksichtigen, dass der Hauswasserzähleranschluss weniger als 10 m von der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Bereich geplant wird, ansonsten verlangen wir an der Grundstücksgrenze einen Wasserzählerschacht, der von den Eigentümern zu zahlen ist.
Hier die entsprechenden Plan- und Antragsunterlagen:
Antrag auf Anschluss Kanal Wasser
Bebauungsplan Oberau-Süd Teil III, rechtskräftig seit 06.06.18
Oberau-Süd Teil III, vorläufige Höhe Endausbau Grundstücksgrenzen