Das stellvertretende Schiedsamt der Gemeinde Altenstadt ist neu zu besetzen. Die Aufgaben des
Schiedsamtes werden derzeit von einem Schiedsmann (Schiedsperson) wahrgenommen. Gesucht wird dessen Stellvertreter/ Stellvertreterin. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die stellvertretende Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt.
Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Strafsachen, mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Als Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson unparteiisch sein.
Die Schiedspersonen sollen
• das dreißigste Lebensjahr vollendet haben
• in der Gemeinde Altenstadt wohnhaft sein
Das Amt kann nicht bekleiden,
• wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
• eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde
• wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist
• wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt
• wer die rechtsprechende Gewalt oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt (hierunter
fallen neben Richterinnen und Richtern auch Schöffen) oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist
• wer bei Beginn der Amtsperiode das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird
Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Altenstadt werden hiermit aufgerufen, sich für dieses Amt zu bewerben.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit einem kurzen Lebenslauf bis zum 09. Februar 2025 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Altenstadt, Frankfurter Straße 11, 63674 Altenstadt oder per E-Mail an info@altenstadt.de.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Altenstadt
gez. Imhof
Bürgermeister