Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Die Gemeinde Altenstadt weist alle Bürgerinnen und Bürger auf die geltende Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit hin. Diese Regelung tritt ab dem 1. März 2025 in Kraft und gilt bis zum 15. Juli 2025.

Während dieser Zeit benötigen viele Wildtiere besonderen Schutz, da sie ihre Jungen aufziehen und besonders störanfällig sind. Um die heimische Tierwelt nicht zu gefährden, müssen Hunde im gesamten unbebauten Außenbereich der Gemeinde Altenstadt sowie in den Ortsteilen angeleint geführt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Waldflächen.

Ausnahmen von der Leinenpflicht

Bestimmte Hunde sind von der Leinenpflicht ausgenommen, sofern sie sich im dienstlichen Einsatz befinden:

  • Diensthunde von Behörden
  • Hunde des Rettungsdienstes
  • Jagd- und Herdengebrauchshunde während ihres Einsatzes

Regelungen zur Leinenlänge

Die maximale zulässige Leinenlänge beträgt 10 Meter. Dies ermöglicht den Hunden weiterhin ausreichend Bewegung, während gleichzeitig die Sicherheit für Wildtiere und andere Erholungssuchende gewährleistet wird.

Kontrollen und mögliche Sanktionen

Die Einhaltung der Leinenpflicht wird von den zuständigen Ordnungsbehörden im gesamten Gemeindegebiet kontrolliert. Verstöße gegen diese Vorschrift können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit entsprechenden Maßnahmen belegt werden.

Die Gemeinde Altenstadt bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Verständnis und Rücksichtnahme. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Natur und der heimischen Tierwelt.