Die Gemeindewerke Altenstadt schließen das Wirtschaftsjahr 2023 mit einem positiven Jahresergebnis von rund 13.000 Euro ab. Dieses Ergebnis setzt sich aus einem Verlust von etwa 79.000 Euro im Bereich Wasserversorgung und einem Überschuss von 92.000 Euro im Bereich Abwasserbeseitigung zusammen. Für die kommenden Jahre wurde jedoch eine erhebliche Erhöhung der Umlage des Abwasserverbands angekündigt, die zu einer Umkehr des derzeitigen Überschusses in ein Defizit führen wird.
Bereits im Wirtschaftsplan für 2024 wird ein Gesamtdefizit von etwa 197.000 Euro prognostiziert, das sich auf die Betriebszweige Wasserversorgung (129.000 Euro) und Abwasserbeseitigung (68.000 Euro) verteilt. Ohne eine Erhöhung der Gebühren ist davon auszugehen, dass dieses Defizit auch 2025 bestehen bleibt.
Um die finanzielle Lage zu stabilisieren, wurde eine externe Prognose für die notwendigen Gebührenanpassungen im Zeitraum von 2025 bis 2027 erstellt. Dabei wurden zwei Varianten für die Kalkulation der Wassergebühren berücksichtigt: mit und ohne Ausgleich der Verlustvorträge aus den Jahren 2020 bis 2022.
Gebührenprognosen im Überblick:
- Wassergebühren mit Verlustausgleich:
3,16 €/m³ netto (3,38 €/m³ inkl. 7 % Umsatzsteuer), was einer Erhöhung von etwa 0,87 €/m³ entspricht. - Wassergebühren ohne Verlustausgleich:
2,77 €/m³ netto (2,96 €/m³ inkl. 7 % Umsatzsteuer), was einer Erhöhung von etwa 0,44 €/m³ entspricht. - Abwassergebühren:
2,78 €/m³ (Schmutzwasser), was einer Erhöhung von 0,43 €/m³ entspricht. Die Entwässerungsgebühr für angeschlossene Flächen steigt von 0,79 €/m² auf 0,90 €/m² (+0,11 €/m²).
Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Wasserverbrauch von 100 m³ pro Jahr und einer versiegelten Fläche von 200 m² bedeutet dies eine jährliche Mehrbelastung von:
- Mit Verlustausgleich: ca. 152 Euro (12,70 Euro/Monat).
- Ohne Verlustausgleich: ca. 109 Euro (9,08 Euro/Monat).
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2024 eine Wassergebühr von 2,77 €/m³ zzgl. USt. sowie die vom Wirtschaftsprüfungsbüro vorgeschlagenen Entwässerungsgebühren (2,78 €/m³ Schmutzwasser, 0,90 €/m² Grundstücksfläche) befürwortet.
Fazit:
Eine Anpassung der Gebühren für die Wasserversorgung und der Entwässerung ist leider unvermeidbar. Da bei den vergangenen Gebührenanpassungen keine Kostendeckung berücksichtigt worden ist, kam es zu oben aufgeführten Defiziten, welche im weiteren Schritt stets durch den Gemeindehaushalt ausgeglichen werden mussten. Bewusst wurde aber hier auf eine zusätzliche Einberechnung des Verlustausgleichs aus den Defiziten der Jahre 2020 bis 2022 verzichtet, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht mit noch höheren Gebühren belastet werden.