Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab dem Jahr 2025 hat sich bei der Abholung von sperrigen Grün-/Gartenabfällen folgende Änderung ergeben:
Die Bereitstellung ist nur gebündelt (mit kompostierbarer Schnur) oder in kompostierbaren Papiersäcken (erhältlich im Einzelhandel) erlaubt.
Abgefahren werden Baum-, Hecken- und Astschnitt, Äste und Wurzeln. Die Bündel bzw. Einzelstücke sollen eine Länge von 1,2 m und ein Gewicht von 35 Kilogramm nicht überschreiten. Weiterhin Rasenschnitt und Laub (beides möglichst angetrocknet) in kompostierbaren Papiersäcken ohne Beschichtung.
Die Gesamtmenge der Bündel und Papiersäcke darf 3 m³ (entspricht z. B. 12 gefüllten Papiersäcken) pro Grundstück nicht übersteigen. Größere Mengen an Grünabfällen können Selbstablieferer gegen eine Gebühr an der Kompostierungsanlage Scherz Umwelt GmbH & Co. KG, Heegwaldstraße 22, in der Waldsiedlung, Telefon 0 60 47 / 955 944-0 (www.scherz-umwelt.de) oder an einem Recyclinghof des AWB abliefern.
Nicht abgefahren werden Grün-/ Gartenabfälle in Papierkartons, Kunststoffsäcken oder Kunststoffbehältern wie Mörtelkübel, Gartenabfall- Gewebesäcke u. ä.. Weiterhin ausgeschlossen sind Wurzelstöcke sowie nicht gebündelter Astschnitt.
Werden die Abfälle nicht wie in der Abfallsatzung angegeben zur Abfuhr bereitgestellt, so ist die Gemeinde berechtigt, die Mitnahme bzw. eine Nachfahrt zu verweigern.
Hinweis:
Der abgedruckte Text im Abfallkalender 2025 zur Abholung von sperrigen Grün-/Gartenabfällen ist leider fehlerhaft.
Wir bitten Sie, die oben aufgeführte Änderung entsprechend zu beachten.
Vielen herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinde Altenstadt