Hinweis zu den Abfallgebühren 2025

Neuregelung der Abfallentsorgung in Altenstadt

Bereits Mitte letzten Jahres wurde darüber informiert, dass sich zum Jahresanfang 2025 das Abfallentsorgungssystem in Altenstadt ändern wird. Im Zusammenschluss von 22 Kommunen im Wetteraukreis wurde die Abfallentsorgung für Restmüll, Biomüll und Papier europaweit neu ausgeschrieben. Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir Ihnen hier zusammengefasst:

Abfallsystem im Ident-Zählsystem

Die Wetterauer Kommunen haben sich entschieden, ein einheitliches Abfallsystem zu entwickeln. Dies beinhaltet einheitliche Sammelrhythmen und ein Ident- und Zählsystem für die Abfuhr der Restmülltonne. Für das Ident- und Zahlsystem wurden bereits alle Tonnen mit einem Chip ausgestattet, um diese zukünftig den Haushalten zuordnen zu können. Das Behälter-Ident-System selbst ist ein elektronisches Behältererkennungssystem.  Das Zählsystem ermöglicht, dass Sie nicht bei jedem Abfuhrtermin Ihre Restabfalltonne zur Leerung herausstellen müssen. Je weniger Sie Ihre Tonnen herausstellen, desto mehr können Sie sparen. Das bedeutet, dass jeder Haushalt mit Wahl der Behältergröße und der Häufigkeit der Leerungen seine Abfallkosten beeinflussen kann.

Der Leerungsrhythmus

Restmüll:                   Juni – August = jede 2. Woche
Rest des Jahres = Jede 3. Woche

Biomüll:                     Juni – August = jede Woche
Rest des Jahres = Jede 2. Woche

Altpapier:                   der vierwöchentliche Leerungszyklus bleibt unverändert

Grünschnitt:              4x im Jahr + Einsammlung Weihnachtsbäume

Gelbe Tonne:            Leerungszyklus bleibt unverändert

Die Leerungstermine können dem bereits verteilten Abfallkalender für das Jahr 2025 entnommen werden. Wer keinen Kalender erhalten hat, kann diesen in der Gemeindeverwaltung erhalten. Darüber hinaus kann man den Abfallkalender auch auf der Homepage www.altenstadt.de im Bereich „Abfall“ herunterladen oder sich über den Link www.altenstadt.mein-abfallkalender.online die Abfuhrtermine digital im Kalender eintragen und anschließend per Mail vorab informieren lassen.

Die Tonnengrößen und Abfallgebühren

Ab dem 01. Januar 2025 setzen sich die Abfallgebühren für die Restmüllentsorgung aus einer pauschalen Jahresgrundgebühr und einer individuellen Leerungsgebühr zusammen. Hierbei ist anzumerken, dass von den 17 vorgesehenen Restmüllleerungen acht Leerungen des Restmülls verbindlich berechnet werden.

Größe

Restmüll
(Grundbetrag / Leerung pro Tonne)

Bioabfall

Papiermüll

60 Liter

38,40 € / 3,85 €

 

 

80 Liter

48,00 € / 5,14 €

 

 

120 Liter

72,00 € / 7,70 €

89,62 Euro

 

240 Liter

144,00 € / 15,41 €

179,23 Euro

gebührenfrei

1.110 Liter

662,40 € / 70,62 €

 

 

Ebenfalls neu geregelt wird die Sperrmüllabholung. Hierfür fallen zukünftig Gebühren in Höhe von 86,36 Euro für max. 3 m³ Sperrmüll an.

Hinweisen möchten wir, dass die 60 Liter-Tonne zukünftig nicht mehr angeboten wird. Die im Umlauf befindlichen Tonnen können aber selbstverständlich weiter zu den oben stehenden Gebühren genutzt werden. Neue 60 Liter-Tonnen werden jedoch zukünftig nicht mehr ausgegeben.

KI-basierte Störstofferkennung für Biomüll

Mit Hilfe von „künstlicher Intelligenz“ ist zudem eine Störstofferkennung in den Bioabfalltonnen möglich. Hierbei werden während des Schüttvorgangs mit Bildnachweisen Störstoffe erkannt. In Kombination mit dem Identifikationssystem kann der Eigentümer des Behälters ermittelt und mit Maßnahmen angesprochen werden. Hier geht es nicht um Ahndung des Fehlverhaltens, sondern um die nachhaltige Verbesserung des Recyclings in der Region.

Fehlbefüllungen

Werden Fehlbefüllungen in Bio- oder Papierabfallgefäßen festgestellt, werden diese nicht geleert. Hier besteht die Möglichkeit, nach § 5 Abs. 10 der Abfallsatzung einen Aufkleber bei der Gemeinde Altenstadt zu erwerben, welcher auf der Tonne angebracht werden kann. Im Rahmen der nächsten Restmüllleerung kann man anschließend die Tonne zur Abholung bereitstellen. Die Sonderleerung wird mit einer Gebühr von 40 Euro berechnet, welche direkt mit dem Erwerb des Aufklebers zu begleichen ist. Wesentlich kostengünstiger ist es natürlich, wenn die Störstoffe eigenhändig aus der Tonne entfernt und der richtigen Entsorgungsart zugeführt werden.

Fazit

Die Vereinheitlichung der Abfallentsorgung im Wetteraukreis bringt viele Vorteile für alle beteiligten Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger mit sich. Die größte Herausforderung hierbei ist die Zusammenführung der bisher für jede Kommune unterschiedlichen Abfallregelungen gewesen. Selbstverständlich ist dies auch an gewissen Stellen immer mit Abstrichen zu dem seitherigen Verfahren verbunden. Im Ganzen haben hier aber alle Beteiligten sehr gut zusammengearbeitet und ein bestmöglichstes Ergebnis für alle gefunden.

Weitere Informationen

Alle Informationen rund um das neue Abfallsystem erhalten Sie wie folgt:

Abfall-Wirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises:
Service-Nr.: 05 21 | 800 66 460 / awb.service@awb-wetterau.de

Abfallberatung Gemeinde Altenstadt:
Telefonnummer: 0 60 47 | 80 00-62 / info@altenstadt.de

Web: https://www.einheitlich-im-wetteraukreis.de/altenstadt/