Dorfentwicklungsprogramm Altenstadt - Lassen Sie sich beraten

Dorfentwicklungsprogramm Altenstadt - Lassen Sie sich beraten

Die Gemeinde Altenstadt wurde 2020 mit allen Ortsteilen als Förderschwerpunkt in das Hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Im Rahmen der Dorfentwicklung können für private Bau- und Sanierungsmaßnahmen innerhalb der örtlichen Fördergebiete Zuschüsse gewährt werden. Das Förderprogramm läuft noch bis Ende 2027.

Förderfähige Maßnahmen

Private Anwesen prägen in besonderem Maße das Erscheinungsbild eines Dorfes. Die Privatinvestitionen in leerstehende Bausubstanz, alte Gebäude und in die Moder­nisierung nicht mehr zeitgemäßer Häuser bewirkt eine Belebung der Ortskerne. Zu­dem gilt: Wer im Dorf Bestehendes revitalisiert, baut nicht in die Landschaft hinaus. Das hessische Dorfentwicklungsprogramm will die Investitionen Privater fördern und bietet Haus- und Hofbesitzern finanzielle Unterstützung an. Bauherren erhalten attraktive Zuschüsse und kostenlose Fachinformationen und Vorschläge eines Experten zur Gestaltung, Sanierung, Erweiterung oder Umnutzung ihrer Wohn- und Nebengebäude und Scheunen.

Ziel ist die Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters.

Welche Maßnahmen können z. B. gefördert werden?

Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und Neubau von Gebäuden auf der Grundlage ortstypischer Bauweise, z. B.:

  • Fachwerksanierung
  • Fassadensanierung
  • Erneuerung von Fenstern und Haustüren
  • Erneuerung von Dachstühlen / Dacheindeckungen
  • Um- und Anbauten zur Wohnraumerweiterung (bspw. Ausbau Dachgeschoss)
  • Umnutzung leerstehender Scheunen oder Nebengebäude.

Es werden vorrangig umfassende und energieeffiziente Vorhaben gefördert.

Welche Zuschüsse können gewährt werden?

  • 35 % der förderfähigen Nettokosten
  • Bis 45.000 € pro Objekt, Vorhaben an Einzelkulturdenkmälern bis 60.000 €
  • Für Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten erhöhte Förderung

Wie ist der Verfahrensweg?

1. Liegt ihr Vorhaben im Fördergebiet?

Ihre Bau- und Sanierungsmaßnahme muss innerhalb des Fördergebietes liegen. Nähere Informationen zum Fördergebiet finden Sie auf der Altenstädter Homepage unter https://www.altenstadt.de/aktuelles/news/informationsveranstaltung-zur-privatfoerderung-im-dorfentwicklungsprogramm-hat-stattgefunden/foerdergebietsabgrenzung.pdf?cid=ats

2. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin mit dem beauftragten Architekten Dipl.-Ing. Rainer Tropp.

Vor der Antragstellung auf Förderung findet ein Beratungsgespräch statt. Diese Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Im Anschluss wird ein Beratungsprotokoll erstellt.

3. Kontaktaufnahme mit der Bewilligungsstelle

Sobald Ihnen das Beratungsprotokoll vorliegt setzen Sie sich zur Abstimmung und Prüfung der Förderfähigkeit mit der Bewilligungsstelle in Verbindung. Hier erfahren Sie die weitere Vorgehensweise und welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen (z. B. Kostenangebote oder eine Kostenschätzung nach DIN 276, Baugenehmigung etc.).

4. Stellen Sie einen Förderantrag

Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen erfolgt die Antragstellung mit und über die Bewilligungsstelle (Fachstelle Strukturförderung des Wetteraukreises).

WICHTIG!

  • Mit der Ausführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Bewilligungsbescheid vorliegt. Andernfalls entfällt der Zuschuss! Als Maßnahmenbeginn gelten bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf.
  • Mindestinvestitionsgrenze für die Förderung eines Bauvorhabens 10.000 EUR (netto).
  • Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss

der Maßnahme, bei größeren Vorhaben sind auch Teilauszahlungen möglich.

Ansprechpartner für Förderfragen:

Gemeinde Altenstadt
FB Bauen u. Umwelt
Herr Jan Lasdowsky
Frankfurter Straße 11
63674 Altenstadt
Tel.: 06047 8000-79
lasdowsky@altenstadt.de 

Verantwortlich für die Dorfentwicklung (Bewilligungsstelle):
Wetteraukreis
Fachstelle Strukturförderung
Frau Kyra Kaldowski
Homburger Straße 17
61169 Friedberg
Tel.: 06031 83-4134
Kyra.Kaldowski@wetteraukreis.de 

Beratungsbüro:
TROPP-PLAN
Dipl.-Ing. Rainer Tropp
(Architekt und Städtebauarchitekt)
Glattbacher Straße 99
63741 Aschaffenburg
Tel.: 06021 4946770
tropp@tropp-plan.de