Digitale Passbildpflicht ab dem 1. Mai 2025 – Wichtige Änderungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten

Altenstadt – Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen im Personalausweisgesetz für die Beantragung von Ausweisdokumenten in Kraft: Papierbasierte Passbilder können dann leider nicht mehr verwendet werden. Stattdessen sind nur noch digital erstellte- und übermittelte Lichtbilder zulässig. Diese Maßnahme soll die Sicherheit von Reisepässen und Personalausweisen erhöhen und Fälschungen verhindern.
Bürgerinnen und Bürger haben folgende Möglichkeiten, um ein gültiges Passbild zu erstellen:

• SB-Terminal im Rathaus: Direkt vor Ort kann für eine Gebühr von 10 Euro ein digitales Passbild angefertigt und für den Antrag verwendet werden.

• Fotostudios und Poststellen: Lichtbilder können weiterhin von professionellen und registrierten Fotografen erstellt werden. Diese müssen die Bilder jedoch in eine gesicherte Cloud hochladen. Der Antragstellende erhält einen Data-Matrix-Code, mit dem die Behörde das Bild digital abrufen kann.

Was passiert mit alten, noch gültigen Passbildern? Papierbasierte Passbilder, die vor dem 1. Mai 2025 aufgenommen wurden, können nicht mehr für Reisepässe oder Personalausweise verwendet werden. Für andere Dokumente wie Vereins- oder Mitgliedsausweise bleiben diese aber nutzbar.

Kann ich mein Passbild weiterhin beim Fotografen machen lassen? Ja, allerdings müssen Fotografen die Bilder ab dem Stichtag direkt in eine gesicherte Cloud hochladen. Der Kunde erhält dann einen Data-Matrix-Code, den die Behörde zur digitalen Übermittlung nutzt. Dies stellt sicher, dass die Bildqualität erhalten bleibt und eine medienbruchfreie Verarbeitung erfolgt.

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Data-Matrix-Code verlieren, können sich an ihren Fotografen wenden, um eine neue Kopie zu erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro des Rathauses oder auf der Website der Gemeinde Altenstadt.