Die Gemeindevertretung von Altenstadt hat wichtige Anpassungen der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer beschlossen. Diese Änderungen sind eine Reaktion auf die aktuellen Empfehlungen des Hessischen Ministeriums der Finanzen sowie die landesweiten Herausforderungen im Kommunalen Finanzausgleich.
Hintergrund und Problematik
Im Rahmen der Grundsteuerreform ist eine Grundstücksbewertung durch das Finanzamt erfolgt. Das Flächen-Faktor-Verfahren in Hessen berücksichtigt Grundstücks- und Gebäudewerte im Vergleich zum Durchschnitt der Gemeinde. Die hierbei ermittelte Steuermesszahl müsste jedem Grundstückseigentümer zwischenzeitlich durch das Finanzamt zugegangen sein. Diese Steuermesszahl wird anschließend auch zur Ermittlung der tatsächlichen Grundsteuer unter Hinzuziehung des Gewerbesteuersatzes ermittelt.
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat im Sommer 2024 eine Empfehlung an die Kommunen gegeben, wie die zukünftigen Grundsteuerhebesätze aufkommensneutral festzusetzen sind. Für Altenstadt wurden folgende Werte empfohlen:
- Grundsteuer A: von 335 % auf 282,67 % (-52,33 %)
- Grundsteuer B: von 395 % auf 339,91 % (-55,09 %).
Leider wurde im Zuge dieser Empfehlung nicht der landesweite Nivellierungshebesatz berücksichtigt. Bei der Berechnung des Kommunalen Finanzausgleichs werden alle Kommunen so gestellt, als ob sie den landesweiten Nivellierungshebesatz erheben. Gemeinden, die darunter liegen, werden fiktive Steuereinnahmen angerechnet, die sie tatsächlich nicht erzielen. Das führt zu höheren Kreis- und Schulumlagen sowie zu geringeren Schlüsselzuweisungen.
Die aktuellen Nivellierungshebesätze des Landes Hessen liegen bei:
- Grundsteuer A: 332 %
- Grundsteuer B: 365 %.
Da das Land Hessen den Nivellierungshebesatz bislang noch nicht an die neue Grundsteuerreform angepasst hat, entstehen Kommunen wie Altenstadt erhebliche finanzielle Nachteile.
Beschlossene Anpassungen der Hebesätze
Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, hat die Gemeindevertretung folgende Anpassungen beschlossen:
- Grundsteuer A bleibt bei 335 % (keine Änderung).
- Grundsteuer B wird auf 365 % abgesenkt.
In Bezug auf die Gewerbesteuer wird der Hebesatz von 370 % auf 380 % angehoben. Diese Erhöhung erfolgt frühzeitig, da der landesweite Nivellierungshebesatz für die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2026 auf 380 % angehoben wird. Da die Zahlen der Gewerbesteuer für 2025 bereits in die Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2026 einfließen, ist dieser vorzeitige Schritt der Anpassung ebenso erforderlich.
Gültigkeit der Beschlüsse
Damit die neuen Hebesätze ab dem 01.01.2025 Anwendung finden, hat die Gemeindevertretung die Änderungen durch eine Hebesteuersatzung beschlossen.
Fazit
Es wird bedauert, dass man der Empfehlung des Hessischen Finanzministeriums nicht in unserer Gemeinde folgen kann. Hier hat es der Gesetzgeber klar vergessen, die nötigen Rahmenbedingungen gleichzeitig mit anzupassen. Mit den nunmehr beschlossenen Sätzen stellt die Gemeinde Altenstadt sicher, dass finanzielle Nachteile aus dem Nivellierungshebesatz minimiert werden und gleichzeitig eine solide Haushaltsplanung gewährleistet bleibt.